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Ihre TSE Pflicht läuft ab JETZT handeln
TSE-Fristen
Am 30. September 2020 endet die Nichtbeanstandungsfrist für Kassen ohne technische Sicherheitseinrichtung (TSE). Nach diesem Datum ist jede Buchung mit einer Kasse ohne TSE illegal.
In allen Bundesländern außer Bremen gilt eine stillschweigende Fristverlängerung bis 31. März 2021. Doch auch in diesen Ländern müssen Sie nachweisen, dass Sie bis spätestens 30. September 2020 (in Niedersachsen, Sachsen, Rheinland-Pfalz und Brandenburg bis 31. August 2020, in Berlin bis zum 30. August 2020) einen Kassenhändler oder einen anderen Dienstleister im Kassenbereich mit dem fristgerechten Einbau oder der Einbindung einer TSE verbindlich beauftragt haben.
TSE Kassen 2020 Updates und Registrierung Reagieren Sie jetzt....... KassenSichV 2020
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